Zusammenarbeit Schule - Hort
Zur Grundschule gehört auch ein Hort der sich in Trägerschaft der Stadt Haldensleben befindet. Durch eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit und getroffene Vereinbarungen kann dort die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule fortgeführt und vertieft werden. |
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Formen der Zusammenarbeit 1.) Absprache zwischen Horterzieher und Lehrer zu:
2.) Gemeinsame Planung und Durchführung von Veranstaltungen
3.) Gemeinsame Durchführung von Dienstberatungen und Versammlungen
4.) Gemeinsame Ausgestaltung der Schulhäuser zu Höhepunkten 5.) Doppelnutzung von Räumen Schule - Hort
6.) Fortführung des schulischen Schwerpunktes „Bewegte Schule – gesunde Schüler“ durch:
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